An dieser Stelle wollen wir einen ersten Überblick über die abzulegenden Prüfungsleistungen geben, und einen Vergleich zwischen den beiden Weiterbildungen ermöglichen:
Prüfungen Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge
§ 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
schriftliche Prüfung „Lernprozesse und Lernbegleitung“, Situationsbeschreibung mit zwei Aufgabenstellungen, Bearbeitungsdauer 250 - 280 Minuten.
mündliche Prüfungsleistung situationsbezogenes Fachgespräch, Prüfungsdauer 30 - 45 Minuten.
§ 5 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
schriftliche Prüfung „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“, Situationsbeschreibung mit zwei Aufgabenstellungen, Bearbeitungsdauer 250 - 280 Minuten.
§ 6 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“
Projektarbeit (30 Tage), Präsentation (15 Minuten) und Fachgespräch (30 Minuten)
Prüfungen Geprüfter Berufspädagoge
§ 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
schriftlich Prüfung einer Situationsaufgabe je Handlungsbereich:
1. Lernprozesse und Lernbegleitung, 150 - 180 Minuten
2. Planungsprozesse, 150 - 180 Minuten
3. Managementprozesse, 150 - 180 Minuten
§ 5 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
schriftliche Prüfung einer Situationsaufgabe je Handlungsbereich:
1. Berufsausbildung, 150 - 180 Minuten
2. Weiterbildung, 150 - 180 Minuten
3. Personalentwicklung und -beratung, 150 - 180 Minuten
mündliche Prüfung situationsbezogenes Fachgespräch, Prüfungsdauer 30 - 45 Minuten.
§ 6 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
Projektarbeit (30 Tage), Präsentation (15 Minuten) und Fachgespräch (30 Minuten)
Weitere Informationen sind den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entnehmen.