Prüfungsablauf AWP

Copyright by Tanja Königs & bp-awp.de
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Es handelt sich bei der Prüfung zum geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen um eine bundeseinheitliche Prüfung, d.h. sie findet bei allen prüfenden Industrie- und Handelskammern am selben Tag, zur selben Stunde mit denselben Aufgaben statt. Die Prüfungstermine sowie die Listen der zur Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sind für die kommenden Jahre festgelegt. Sie sind auf der Internetseite des DIHK zu finden:

 

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/weitere-pruefungskategorien/aus-und-weiterbildungspadagogen/

 

Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr und im Herbst eines Jahres statt. Nicht jede IHK bietet die Prüfung zum geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen zu beiden Terminen des Jahres an. Dies ist von Seiten des Prüflings bei der Anmeldung zur Prüfung unbedingt zu beachten. Für Wiederholer kann dies unter Umständen bedeuten, dass man eine Wiederholungsprüfung ggfs. erst wieder nach einem Jahr möglich ist.

 

Auch die Prüfungsgebühr ist nicht einheitlich geregelt. Jede Kammer erhebt ihre Gebühr nach eigener Gebührensatzung, welche meist auf der Seite der jeweiligen IHK einzusehen ist. Derzeit (Stand Dezember 2017) bewegen sich die Prüfungsgebühren ca. zwischen 350 € und 700 €. Die Prüfungsgebühr ist grundsätzlich nach Anmeldung zur Prüfung und vor Antritt der ersten Prüfung zu zahlen. Dabei geht dem Prüfling eine gesonderte Rechnung der jeweiligen Kammer zu.


Gliederung der Prüfung

 

Die IHK-Prüfung zum geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen gliedert sich grundlegend in drei Teile:

 

Prüfungsteil 1

Lernprozesse und Lernbegleitung

In dem Prüfungsteil Lernprozesse und Lernbegleitung ist eine schriftliche Prüfung anhand einer komplexen Situationsbeschreibung durchzuführen. Die gesamte schriftliche Prüfungsdauer soll zwischen 250 und 280 Minuten liegen. Der schriftliche Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn in allen beiden schriftlichen Prüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sollte in einer schriftlichen Prüfung eine mangelhafte Leistung erbracht worden sein, so kann auf Antrag des Prüflings eine mündliche Ergänzungsprüfung von max. 20 Minuten durchgeführt werden. Dabei wird die mangelhaft erbrachte schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewertet.

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Weiterhin findet im Prüfungsteil 1 eine mündliche Prüfung in Form eines situations-bezogenen Fachgesprächs statt. Diese wird in einem vom Prüfungsausschuss nach §7 VO gewählten Thema erbracht. Dieser stellt dem Prüfling daraus zwei Fälle zur Wahl. Nach einer 30-minütigen Vorbereitungszeit stellt der Prüfling in einem 30-45minütigen situativen Fachgespräch dem Prüfungs-ausschuss seine Fähigkeit einer pädagogisch angemessenen Gesprächs-führung dar. Das situationsbezogene Fachgespräch gilt als bestanden, wenn mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Eine Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.


Prüfungsteil 2

Planungsprozesse in der beruflichen Bildung

In dem Prüfungsteil Planungsprozesse in der beruflichen Bildung ist eine schriftliche Prüfung anhand einer komplexen Situationsbeschreibung durchzuführen. Die gesamte schriftliche Prüfungsdauer soll zwischen 250 und 280 Minuten liegen. Der schriftliche Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn in allen beiden schriftlichen Prüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sollte in einer schriftlichen Prüfung eine mangelhafte Leistung erbracht worden sein, so kann auf Antrag des Prüflings eine mündliche Ergänzungsprüfung von max. 20 Minuten durchgeführt werden. Dabei wird die mangelhaft erbrachte schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewertet.


Prüfungsteil 3

Berufspädagogisches Handeln

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Im dritten Prüfungsteil soll in einer Projekt-arbeit eine komplexe, berufspädagogische Problestellung dargestellt, beurteilt und ge- löst werden. Dieser kann erst nach erfolg-reichem Abschluss der ersten beiden Prü- fungsteile (mindestens ausreichende Leis- tungen in beiden Teilen) und sollte nicht später als ein Jahr nach deren erfolgrei- chen Abschluss begonnen werden. Nach Einreichung und Genehmigung eines per- sönlich gewählten Projektthemas durch einen Prüfungsausschuss, ist die Projektarbeit als Hausarbeit innerhalb von 30 Tagen Bearbeitungszeit anzufertigen.

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Wenn die Projektarbeit vom Prüfungsausschuss mit mindestens ausreichenden Leistung bewertet wurde, kann der Prüfling mit der Durchführung seiner Prä- sentation und des anschließenden Fachgesprächs beginnen.

In der Präsentation soll der Prüfling die Ergebnisse seiner Projektarbeit dem Prüfungsausschuss visuell darstellen und pädagogisch begründen. Die Visua-lisierung kann vielseitig, z.B. mit Metaplan, Flipchart oder per multimedialer Präsentation erfolgen. Die Präsentation selbst soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

Im Anschluss an die Präsentation findet ein Fachge- spräch statt, indem zum einen vertiefende Fragestel-lungen geprüft werden und zum anderen soll der Prüf- ling eine berufspädagogisch angemessene Argumentation und Kommunikation nachweisen.