Fragen zum Aus- und Weiterbildungspädagogen

Welche Aufgaben hat ein Aus- und Weiterbildungspädagoge?

Ein Aus- und Weiterbildungspädagoge kann folgende Aufgaben haben:

1. Bildungsprozesse in der Berufsausbildung sowie betrieblichen Weiterbildung ganzheitlich planen und durchführen, dabei insbesondere:

2. Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen planen,

3. Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten, Beschäftigte in Bildungs- und Lernfragen beraten,

4. Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch unter Mitwirkung Anderer realisieren,

5. Auszubildende und Beschäftigte lernbegleiten sowie individuell fördern,

6. Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten,

7. die Qualität der Lehr- und Lernprozesse sichern und optimieren.

Wo wird ein Aus- und Weiterbildungspädagoge eingesetzt?

Aus- und Weiterbildungspädagogen arbeiten unter anderem in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung.

Welche Aufgaben hat ein Aus- und Weiterbildungspädagoge?

Aus- und Weiterbildungspädagogen übernehmen unter anderem die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, die Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses.

Welche Kompetenzen muss ein Aus- und Weiterbildungspädagoge nachweisen?

In den Prüfungen müssen mindestens die folgenden Kompetenzen nachgewiesen werden:

- „Lernprozesse und Lernbegleitung

- „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ und

- „Berufspädagogisches Handeln

Lernprozesse und Lernbegleitung beinhaltet unter anderem:

1. Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,

2. Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,

3. Medienauswahl und -einsatz,

4. Lern- und Entwicklungsberatung.

Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ beinhaltet unter anderem:

1. Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,

2. Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden, 3. Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung, 4. Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung, 5. Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen.

 

Berufspädagogisches Handeln“, dies beinhaltet unter anderem:

In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen, seine Qualität zu sichern und zu optimieren. Dabei sollen die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und organisatorischen Gesichtspunkte abgewogen und berücksichtigt werden..

 

Mehr Informationen sind in der Prüfungsordnung oder bei uns im Verein zu finden.

 

Prüfungs-ordnung

Flyer

Weiter-qualifizierung